Ingenieurbüro für Wasser und Energie
Ingenieurbüro für Wasser und Energie

IB für Wasser und Energie

Windthorststraße 31

59229 Ahlen

 

Tel.: (02382) 7605696

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Aktuell

 

Zuschüsse vom Land NRW für die Kanalsanierung

Das Land NRW fordert nicht nur die Dichtheit von Abwasserleitungen, es fördert auch deren Sanierung. Nach der ersten Auflage der "Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für eine "Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW"", die am 31.12.2016 ausgelaufen ist, hat das Land NRW das Förderprogramm ResA II 2017 neu aufgelegt. Die Richtlinie ist befristet bis zum 31.12.2022. Die Förderung wird über die NRW- Bank abgewickelt.

 

mehr: NRW- Bank ResA II

 

 

 

Zuschüsse für Vor- Ort- Beratungen erhöht

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Zuschüsse für Energieberatungen mit der Richtlinie von 2014 drastisch erhöht. Ab dem 01. März 2015 beträgt der Zuschuß 60% der förderfähigen Kosten, max. 800 EUR für Ein- und Zweifamilienhäuser bzw. 1.100 EUR für Wohngebäude ab drei Wohneinheiten.

 

mehr: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

 


 

EnEV 2014

Die Energieeinsparverordnung vom 18.11.2013 ist am 01. Mai 2014 in Kraft getreten. In bezug auf die Ausstellung von Energieausweisen sind gegenüber der EnEV 2009 einige Neuregelungen in Kraft getreten.

 

 

 

Energieeffizienz- Experte für Förderprogramme des Bundes

iwe ist mit einem staatl. anerkannten Energieberater (BAFA) als Energieeffizienz- Experte für Förderprogramme des Bundes anerkannt. Unsere Leistungen:

 

- Energiesparberatung des BMWi (vom BAFA geförderte Vor- Ort- Beratung)

- energetische Fachplanung und Baubegleitung (Energieeffizient Bauen und Sanieren)

- Beantragung von Fördermitteln des Bundes (KfW)

- Energieausweise nach EnEV 2014 für Wohn- und Nichtwohngebäude

  (Ausstellungsberechtigung nach § 21 EnEV 2014)

 

zur Expertenliste 


 

 

Dichtheitsnachweis privater Abwasseranlagen

Der Landtag NRW hat am 17.10.2013 einer Verordnung zugestimmt, mit der künftig die Anforderungen des mit Wirkung zum 16.03.2013 aus dem LWG NRW gestrichenen § 61a in bezug auf die Prüfung des Zustands und der Funktionsfähigkeit privater Abwasseranlagen umgesetzt werden. Demnach sind Abwasseranlagen gem. §§ 60 Abs. 1 u. 2, 61 Abs. 2 WHG nach den a.a.R.d.T. zu betreiben, die Prüfung ist alle 30 Jahre auszuführen.

 

Für Abwasseranlagen, die sich in Wasserschutzgebieten (WSG) befinden, ist die Erstprüfung bis zum 31.12.2015 auszuführen, sofern sie vor 1965 (privat) bzw. 1990 (gewerblich/ industriell) errichtet wurden. Für jüngere Anlagen in WSG ist die Dichtheit bis zum 31.12.2020 nachzuweisen. Dieselbe Frist gilt für gewerblich/ industrielle Anlagen außerhalb von WSG. Für private Abwasseranlagen außerhalb von WSG setzt die abwasserbeseitigungspflichtige Kommune die Frist für die Erstprüfung fest, die sich im Zuge der ganzheitlichen Sanierung meist an Maßnahmen zur Sanierung der öffentlichen Kanalisation orientiert.

 

Tip: Stellen Sie den Zustand Ihrer Grundstücksentwässerungsanlage (GEA) fest, bevor Sie ggf. mit Fristsetzung aufgefordert werden, die Dichtheit nachzuweisen oder Ihnen der Vorschlag unterbreitet wird, Ihre Anschlußleitung im Zuge einer öff. Sanierungsmaßnahme zu erneuern "weil das billiger ist". Kostengünstiger für Sie ist, den Zustand Ihrer Abwasserleitungen zu kennen, bevor Ihnen Fristen gesetzt oder derartige Angebote gemacht werden und Sie selber wissen, ob Handlungsbedarf besteht. Nur mit ausreichend Vorlauf entscheiden Sie selbst, was wann gemacht wird. Falls Sie Fördermittel (s.u.) erhalten möchten, ist ratsam, frühzeitig aktiv zu werden statt abzuwarten.


 

 

Gutschein- Aktion für Vor- Ort- Energieberatungen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellt seit dem 03.09.13 für das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) weitere 1.000 Gutscheine in Höhe von je 250 Euro für Energieberatungen in Wohngebäuden vor Ort zur Verfügung. Der Gutschein richtet sich an die Empfänger einer Energieberatung, d.h. vorrangig an Eigentümer von Wohngebäuden und gilt zusätzlich zu der Förderung, die das BAFA nach der Richtlinie für die Förderung der Energieberatung in Wohngebäuden vor Ort direkt an qualifizierte Energieberater auszahlt. Der Gutschein gilt für Vor-Ort-Beratungen, für die bis spätestens zum 31.12.2013 einen Antrag auf Bezuschussung einer Vor-Ort-Beratung durch einen Energieberater beim BAFA gestellt wurde.

 


 

 Zuschuß für private Kanalsanierung vom Land NRW

Das Land NRW fördert die private Kanalsanierung im Rahmen der am 01.01.12 in Kraft getretenen Förderrichtlinie "Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW". Der nicht rückzahlbare Zuschuß im Förderbereich 5.3 wird für die ganzheitliche Sanierung im Zusammenhang mit der Elimination von Fremdwasser von privaten Abwasseranlagen mit bis zu 30% der zuwendungsfähigen Kosten, max. bis 200,- EUR je Meter sanierter Schmutz- u. Mischwasserleitung bzw. neugebauter Regenwasserleitung, unter sechs Voraussetzungen gewährt. Das Programm gilt bis zum 31.12.2016.